Kasino-Prozess: Spieler soll 500.000 Euro zurückerhalten

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Ein spielsüchtiger Unternehmer soll nun nach einem Entscheid des Oberlandesgerichts Graz einen Teil seiner Spielverluste von den Casinos Austria zurückerhalten. Der Mann hatte auf Rückzahlung von 1,2 Mio. Euro geklagt, weil er als "auffälliger Spieler" auch schon gesperrt gewesen sei, aber nicht auf seine Bonität überprüft worden sei.

Bereits im Januar 2005 hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) die Casinos zu 227.000 Euro Schadenersatz verpflichtet. Nach der Entscheidung des OGH, den Streit über einen weiteren Teilbetrag von 217.000 Euro an das OLG Graz zurückzuverweisen, soll nun ein weitere Spruch zu Gunsten des Mannes gefallen sein, womit er insgesamt rund 500.000 Euro bekommt.

Die Kasinos hätten ihre Sorgfaltspflichten verletzt, weiters sei die Rückzahlungsforderung nicht verjährt, wie die Beklagten argumentiert hätten, stellte das Oberlandesgericht Graz am Donnerstag fest.

Das Verfahren zieht sich schon seit einigen Jahren dahin: Der OGH hatte in dem Prozess des 42 Jahre alten Kärntner Baustoffhändlers gegen die Casinos Austria bereits im Januar 2005 teilweise zu Gunsten des Klägers entschieden. Der Mann hatte die Rückzahlung von 1,2 Mio. Euro eingeklagt, die er im Kasino verspielt haben will. Laut OGH wurden die Casinos zu 227.000 Euro Schadenersatzzahlung verpflichtet. Der OGH hatte damit im Wesentlichen die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Graz vom Februar 2004 bestätigt.

Die Entscheidung über einen weiteren Teilbetrag von 217.000 Euro war an das Erstgericht zurückverwiesen worden und wurde nun verhandelt.


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